Kurz beantwortet
Was muss drinstehen?
Nach § 2 Nachweisgesetz unter anderem Beginn, Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und der Hinweis auf einen Tarifvertrag.
AusführlichWie lange darf die Probezeit sein?
Höchstens sechs Monate mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, so steht es in § 622 Abs. 3 BGB.
AusführlichWelche Kündigungsfrist gilt danach?
Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für die Praxis wird die Frist mit den Jahren länger, für dich darf sie nie länger sein als für die Praxis.
AusführlichDarf die Praxis dir verbieten, nebenan anzufangen?
Nur schriftlich, höchstens zwei Jahre lang und gegen eine Entschädigung von mindestens der Hälfte deines letzten Gehalts.
Ausführlich
Was muss im Arbeitsvertrag stehen?
Das legt § 2 des Nachweisgesetzes fest, mit 15 Punkten. Dazu gehören die Namen beider Seiten, der Beginn, der Arbeitsort und deine Tätigkeit. Ebenso müssen die Probezeit, das Gehalt mit allen Bestandteilen, die Arbeitszeit mit Pausen und die Regeln zu Überstunden drinstehen. Dazu kommen der Urlaub, ein Anspruch auf Fortbildung, eine betriebliche Altersversorgung, die Kündigungsfristen und der Hinweis auf einen Tarifvertrag. Manche Punkte gelten nur, wenn sie vereinbart sind, etwa Probezeit oder Fortbildung.
Die Praxis muss dir diese Angaben nicht alle am selben Tag geben. Name, Gehalt und Arbeitszeit müssen spätestens am ersten Arbeitstag bei dir sein, Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort und Probezeit nach sieben Kalendertagen, der Rest nach einem Monat. Seit 2025 darf der Nachweis auch in Textform kommen, zum Beispiel als E-Mail, wenn die Praxis dich um eine Empfangsbestätigung bittet.
In der Regel steht all das in einem einzigen Vertrag. Lass dir den Entwurf vor der Unterschrift geben und nimm ihn mit nach Hause. Ein Vertrag, den du vor der Unterschrift in Ruhe lesen darfst, ist das beste Zeichen für den Arbeitgeber dahinter.
Wie lange darf die Probezeit dauern?
Höchstens sechs Monate. In dieser Zeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, so regelt es § 622 Abs. 3 BGB. Kürzer darf die Probezeit immer sein. Wenn du Berufserfahrung mitbringst, kannst du danach fragen.
Was gehört zu Stunden, Gehalt und Urlaub?
Bei den Wochenstunden geht es um die Zahl und die Lage. Steht nur „30 Stunden“ im Vertrag, kann die Praxis die Tage jede Woche neu planen. Wenn du feste Tage brauchst, lass sie hineinschreiben.
Beim Gehalt zählt die genaue Formulierung. Lass dir Entgeltgruppe und Stufe nennen und frag, ob dein Gehalt mitsteigt, wenn der Tarif erhöht wird. Die Antwort gehört in den Vertrag. Eine Formulierung wie „in Anlehnung an den TVöD“ lässt diese Frage offen. Was Entgeltgruppe und Stufe bedeuten, steht im Beitrag über den TVöD in der ambulanten Physiotherapie.
Beim Urlaub schreibt § 3 des Bundesurlaubsgesetzes 24 Werktage vor. Bei einer Fünftagewoche sind das 20 Arbeitstage. Alles darüber ist Sache des Vertrags.
Bei den Überstunden lohnt ein zweiter Blick. Manche Verträge sagen, dass mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind. So eine Klausel ist nach § 307 BGB in der Regel unwirksam, weil du nicht erkennen kannst, wie viel Mehrarbeit gemeint ist. Frag außerdem, ob Überstunden ausgezahlt oder abgebaut werden, und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Worauf achtest du bei Fortbildung und Rückzahlung?
Viele Praxen bezahlen Zertifikatsfortbildungen und vereinbaren dafür eine Bindungsfrist. Das ist üblich und erlaubt. Die Vereinbarung gehört vor der Unterschrift auf den Tisch, mit Betrag, Dauer der Bindung und einem Rückzahlungsbetrag, der Monat für Monat sinkt. Welche Fristen zulässig sind und wann eine Klausel ganz wegfällt, steht im Beitrag über Fortbildung und Rückzahlungsklauseln.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Nach der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. So steht es in § 622 Abs. 1 BGB. Für die Praxis wird die Frist mit deiner Betriebszugehörigkeit länger. Nach Absatz 2 ist es nach zwei Jahren ein Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren sind es zwei Monate und nach acht Jahren drei.
Diese Staffel gilt nur für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Vertrag darf deine eigene Frist länger sein als vier Wochen, aber nach § 622 Abs. 6 BGB nie länger als die der Praxis. Steht bei dir drei Monate und bei der Praxis vier Wochen, ist das nicht zulässig.
Ist ein Wettbewerbsverbot erlaubt?
Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Manche Verträge verbieten, nach dem Ende im selben Ort als Physiotherapeutin zu arbeiten oder Patienten mitzunehmen. Nach § 110 der Gewerbeordnung gelten dafür die Regeln des Handelsgesetzbuchs.
- Das Verbot muss schriftlich vereinbart sein, § 74 Abs. 1 HGB.
- Die Praxis muss dir für die Dauer des Verbots mindestens die Hälfte deiner zuletzt bezogenen Vergütung zahlen, § 74 Abs. 2 HGB.
- Länger als zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses darf es nicht gelten, § 74a HGB.
Fehlt die Zusage einer Entschädigung, bist du an das Verbot nicht gebunden. Frag im Zweifel vor der Unterschrift nach, wozu die Praxis das Verbot braucht.
Wie ist es bei uns in Euskirchen?
Bei uns lernst du die Praxis kennen, bevor es um den Vertrag geht. Jörn Schmidt meldet sich nach deiner Nachricht selbst und telefoniert mit dir. Danach kommst du vorbei und siehst Räume, Geräte und Team.
Im Vertrag steht dann ein Gehalt nach TVöD, Entgeltgruppe 7, bei Vollzeit 3.295 bis 4.045 Euro brutto im Monat, die Stufe richtet sich nach deinen Berufsjahren. Du hast 28 Tage Urlaub, jeder Termin hat 30 Minuten, und du fängst ab 20 Wochenstunden an, Vollzeit ist möglich. Fortbildungen bezuschussen oder übernehmen wir. Ob dafür eine Bindungsfrist gilt, besprechen wir vorher, und du bekommst sie schriftlich, bevor du unterschreibst.
Die Eckdaten stehen in der Stellenanzeige für Physiotherapeuten. Für die Kurzbewerbung reichen dein Name und deine Rufnummer.
Ein Vertrag, den du vor der Unterschrift in Ruhe lesen darfst, ist das beste Zeichen für den Arbeitgeber dahinter.
Frag ruhig nach
Nach allem, was wir hier über die Arbeit bei Physio EU schreiben, kannst du im Gespräch fragen oder es dir an einem Hospitationstag selbst ansehen. Ein Anruf ist noch keine Bewerbung.