Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Zuzahlung?
10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro zahlen Sie einmal pro Rezept und nicht bei jeder Sitzung.
AusführlichWer zahlt nichts?
Minderjährige, Schwangere bei schwangerschaftsbedingter Behandlung und alle mit Befreiungsausweis.
AusführlichWas ist die Belastungsgrenze?
2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 Prozent. Ist sie erreicht, stellt die Kasse einen Befreiungsausweis aus.
AusführlichUnd Privatversicherte?
Wir rechnen direkt mit Ihnen ab, die Erstattung klären Sie mit Ihrer Versicherung.
Ausführlich
Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?
Erwachsene gesetzlich Versicherte zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro fallen einmal pro Verordnung an und nicht bei jeder Sitzung. Dabei ist es egal, wie viele Einheiten auf dem Rezept stehen.
Den genauen Betrag nennen wir Ihnen, sobald wir Ihre Verordnung gesehen haben. Er hängt davon ab, welche Leistung verordnet wurde und wie viele Einheiten.
Wer muss keine Zuzahlung leisten?
Drei Gruppen zahlen nichts zu:
- Minderjährige bis zum 18. Geburtstag
- Schwangere, wenn die Behandlung mit der Schwangerschaft zusammenhängt
- Alle mit Befreiungsausweis der Krankenkasse
Was ist die Belastungsgrenze?
Alle gesetzlichen Zuzahlungen eines Jahres werden zusammengerechnet, also zum Beispiel für Medikamente, Heilmittel und Krankenhaus. Erreichen Sie 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, stellt Ihnen die Krankenkasse einen Befreiungsausweis aus. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Heben Sie Ihre Quittungen auf. Die Befreiung kommt nicht von allein, Sie müssen sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Was zahlen Privatversicherte?
Mit Privatversicherten und Beihilfeberechtigten rechnen wir direkt ab. Die Erstattung klären Sie dann mit Ihrer Versicherung, und wie viel sie übernimmt, hängt von Ihrem Tarif ab. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie dort am besten nach, bevor die Behandlung beginnt.
Was ist mit Leistungen, die die Kasse nicht zahlt?
Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, zahlen Sie selbst. Dazu gehören zum Beispiel Kinesiotape und die Stoßwellentherapie. Was das kostet, sagen wir Ihnen, bevor wir etwas anlegen oder mit der Behandlung anfangen.
Die 10 Euro fallen einmal pro Verordnung an und nicht bei jeder Sitzung.




