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Ratgeber

Heilmittelverordnung: Wie lange ist das Rezept gültig?

28 Kalendertage ab Ausstellung, bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Tage. Ist die Frist verstrichen, brauchen Sie ein neues Rezept vom Arzt.

Jörn Schmidt, Physiotherapeut, Orthopädische Manuelle Therapie Aktualisiert am 30. September 2026 3 Minuten Lesezeit

Kurz beantwortet

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?

28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum. In dieser Zeit muss die Behandlung beginnen. Abgeschlossen sein muss sie noch nicht, es zählt der erste Termin.

Ist auf der Verordnung das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, ist die Frist kürzer. Dann muss die Behandlung aus medizinischen Gründen innerhalb von 14 Tagen anfangen.

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Die Verordnung verfällt. Sie kann nicht rückwirkend verlängert werden, und in aller Regel lässt sie sich auch nicht nachträglich korrigieren. Sie brauchen dann ein neues Rezept von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt.

Das kostet Zeit, denn es bedeutet einen neuen Arzttermin, ein neues Rezept und einen neuen Therapiebeginn. Am besten rufen Sie deshalb gleich nach dem Arztbesuch bei uns an.

Wie verhindert man, dass die Frist abläuft?

Rufen Sie an, sobald Sie das Rezept in der Hand halten. Das gilt auch, wenn Sie erst in drei Wochen anfangen möchten. Der erste Termin muss innerhalb der Frist liegen, und ob ein Platz frei ist, klären wir in zwei Minuten am Telefon.

Die Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum. Der Tag, an dem Sie das Rezept abgeholt haben, spielt dafür keine Rolle.

Was gilt für die Zeit zwischen den Terminen?

Neben der Frist für den Behandlungsbeginn gibt es eine Regel für Unterbrechungen. Eine begonnene Behandlungsserie darf nicht beliebig lange pausieren. Liegen zwischen zwei Terminen mehr als 14 Tage, gilt sie als abgebrochen. Mehr dazu lesen Sie unter Wie viele Behandlungen stehen auf einem Rezept? Wenn Sie in den Urlaub fahren oder krank werden, sagen Sie uns Bescheid. Dann finden wir eine Lösung, bevor die Serie verfällt.

Wie bekomme ich einen Termin?

Telefonisch unter 02251 777944 oder direkt bei uns in der Praxis. Bringen Sie zum ersten Termin Ihre Verordnung mit und, wenn vorhanden, Befunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder.

In dieser Zeit muss die Behandlung beginnen. Abgeschlossen sein muss sie noch nicht, es zählt der erste Termin.

Visitenkarten und Praxisunterlagen auf dem Tresen
Auch eine begonnene Serie kann verfallen. Wenn Sie in den Urlaub fahren oder krank werden, sagen Sie uns am besten vorher Bescheid. Dann finden wir gemeinsam eine Lösung.

Noch Fragen?

Was hier nicht steht, klären wir am Telefon

Organisatorische Fragen beantwortet die Rezeption sofort, fachliche gibt sie an die Therapeutinnen und Therapeuten weiter. Ein Anruf dauert zwei Minuten und spart Ihnen oft einen Weg.

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In der Therapie hast du 30 Minuten je Termin, ein Gehalt nach TVöD und 28 Tage Urlaub. Für Empfang und Rezeption suchen wir eine Teamassistenz mit 25 Stunden pro Woche und 21 € pro Stunde. Für den ersten Kontakt reichen Name und Rufnummer, dann meldet sich Jörn Schmidt bei dir.

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