Kurz beantwortet
Wie lange ist sie gültig?
28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum. Ist dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14.
AusführlichWas muss in der Frist passieren?
Die Behandlung muss in dieser Zeit beginnen. Es zählt also der erste Termin, abgeschlossen sein muss sie noch nicht.
AusführlichWas, wenn die Frist abläuft?
Dann verfällt die Verordnung. Rückwirkend verlängern lässt sie sich nicht, Sie brauchen ein neues Rezept.
AusführlichWie verhindert man das?
Rufen Sie an, sobald Sie das Rezept haben. Ob ein Platz frei ist, klären wir in zwei Minuten am Telefon.
Ausführlich
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum. In dieser Zeit muss die Behandlung beginnen. Abgeschlossen sein muss sie noch nicht, es zählt der erste Termin.
Ist auf der Verordnung das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, ist die Frist kürzer. Dann muss die Behandlung aus medizinischen Gründen innerhalb von 14 Tagen anfangen.
Was passiert, wenn die Frist abläuft?
Die Verordnung verfällt. Sie kann nicht rückwirkend verlängert werden, und in aller Regel lässt sie sich auch nicht nachträglich korrigieren. Sie brauchen dann ein neues Rezept von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt.
Das kostet Zeit, denn es bedeutet einen neuen Arzttermin, ein neues Rezept und einen neuen Therapiebeginn. Am besten rufen Sie deshalb gleich nach dem Arztbesuch bei uns an.
Wie verhindert man, dass die Frist abläuft?
Rufen Sie an, sobald Sie das Rezept in der Hand halten. Das gilt auch, wenn Sie erst in drei Wochen anfangen möchten. Der erste Termin muss innerhalb der Frist liegen, und ob ein Platz frei ist, klären wir in zwei Minuten am Telefon.
Die Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum. Der Tag, an dem Sie das Rezept abgeholt haben, spielt dafür keine Rolle.
Was gilt für die Zeit zwischen den Terminen?
Neben der Frist für den Behandlungsbeginn gibt es eine Regel für Unterbrechungen. Eine begonnene Behandlungsserie darf nicht beliebig lange pausieren. Liegen zwischen zwei Terminen mehr als 14 Tage, gilt sie als abgebrochen. Mehr dazu lesen Sie unter Wie viele Behandlungen stehen auf einem Rezept? Wenn Sie in den Urlaub fahren oder krank werden, sagen Sie uns Bescheid. Dann finden wir eine Lösung, bevor die Serie verfällt.
Wie bekomme ich einen Termin?
Telefonisch unter 02251 777944 oder direkt bei uns in der Praxis. Bringen Sie zum ersten Termin Ihre Verordnung mit und, wenn vorhanden, Befunde wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder.
In dieser Zeit muss die Behandlung beginnen. Abgeschlossen sein muss sie noch nicht, es zählt der erste Termin.




