Kurz beantwortet
Wie viele Termine stehen drauf?
In der Regel sechs, bei neurologischen Diagnosen bis zu zehn. So legt es der Heilmittelkatalog je Verordnung fest.
AusführlichWas ist ein Verordnungsfall?
Der größere Rahmen. Meist sind es 18 Einheiten, bei neurologischen Diagnosen und Lymphabfluss 30, verteilt auf mehrere Rezepte.
AusführlichWie oft gibt es Folgerezepte?
So oft, wie es medizinisch nötig ist. Eine feste Grenze gibt es nicht.
AusführlichWelche Frist gilt dazwischen?
Innerhalb einer laufenden Verordnung dürfen zwischen zwei Terminen nicht mehr als 14 Tage liegen.
Ausführlich
Wie viele Termine stehen auf einem Rezept?
In der Regel sechs, bei neurologischen Diagnosen bis zu zehn. So legt es der Heilmittelkatalog als Höchstmenge je Verordnung fest. Auf Ihrem Rezept finden Sie die Zahl im Feld „Verordnungsmenge“.
Sechs Termine sind noch kein ganzer Behandlungsplan, eher ein erster Abschnitt. Danach schaut sich die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt an, wie weit Sie gekommen sind, und entscheidet, ob es weitergeht.
Was ist ein Verordnungsfall?
Das ist der größere Rahmen. Je nach Diagnosegruppe sieht der Heilmittelkatalog eine orientierende Behandlungsmenge vor. Meist sind das 18 Einheiten, bei neurologischen Diagnosen und bei Lymphabfluss 30. Diese Menge verteilt sich auf mehrere Rezepte.
„Orientierend“ bedeutet, dass es keine harte Obergrenze ist. Wenn es medizinisch begründet ist, darf die Ärztin mehr verordnen.
Was ist ein Folgerezept?
Das nächste Rezept im selben Behandlungsfall. Meistens holen Sie es dort, wo auch die erste Verordnung ausgestellt wurde. Sie dürfen aber auch den Arzt wechseln, dann beginnt lediglich ein neuer Verordnungsfall. Auf einem Folgerezept stehen in der Regel wieder sechs Termine, bei neurologischen Diagnosen bis zu zehn.
Folgerezepte gibt es so oft, wie es medizinisch nötig ist. Eine feste Grenze, ab der Schluss ist, gibt es nicht.
Eine Frist gilt nur innerhalb einer laufenden Verordnung. Zwischen zwei Terminen dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen, sonst verfällt das Rezept. Eine Pause zwischen zwei Rezepten schadet dagegen nicht. Liegen mehr als sechs Monate dazwischen, beginnt ein neuer Verordnungsfall und damit auch eine neue Behandlungsmenge. Wenn Ihr Rezept zu Ende geht, sagen Sie uns Bescheid. Wir erinnern Sie aber auch selbst daran.
Was bedeutet das für die Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung fällt je Verordnung an, also 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro. Bei einem Folgerezept zahlen Sie sie noch einmal.
Alle Zuzahlungen eines Jahres zählen für Ihre Belastungsgrenze. Wer sie erreicht, bekommt von der Krankenkasse einen Befreiungsausweis. Mehr zur Zuzahlung
Was, wenn sechs Termine nicht reichen?
Das ist der Normalfall. Beschwerden, die über Monate entstanden sind, gehen meist nicht in drei Wochen weg.
Sagen Sie es uns am besten schon während der Behandlung und nicht erst beim letzten Termin. Dann können wir Ihnen eine kurze Rückmeldung für Ihre Ärztin mitgeben, was sich verändert hat und was noch offen ist. Das macht das Gespräch in der Arztpraxis kürzer und die Entscheidung leichter.
Sechs Termine sind noch kein ganzer Behandlungsplan, eher ein erster Abschnitt.




